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   BAG, 11.03.1976 - 2 AZR 43/75   

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BAG, 11.03.1976 - 2 AZR 43/75 (https://dejure.org/1976,392)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1976 - 2 AZR 43/75 (https://dejure.org/1976,392)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1976 - 2 AZR 43/75 (https://dejure.org/1976,392)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - Personelle Auswahl bei Kündigungen - Soziale Auswahl - Auswahlrichtlinien - Dauer der Betriebszugehörigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arbeitsverhältnis: Richtlinien für die Auswahl bei betriebsbedingter Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 28, 40
  • NJW 1976, 1470 (Ls.)
  • BB 1976, 883
  • DB 1976, 1387
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    So hat er zunächst entschieden (BAGE 28, 40 = AP Nr. 1 zu § 95 BetrVG 1972, zu II 4 der Gründe, mit Anm. von G. Hueck), bei der sozialen Auswahl seien stets das Lebensalter, etwaige Unterhaltsverpflichtungen und die Dauer der Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen, ohne daß auf einen dieser Gesichtspunkte allein abgestellt werden dürfe; die Bedeutung von Auswahlrichtlinien liege darin, unter Beachtung der Besonderheiten des jeweiligen Betriebes eine Vorausplanung zuzulassen, nach welchen Auswahlkriterien bei notwendig werdenden Kündigungen zu verfahren sei; hierbei könnten auch verobjektivierte Merkmale, etwa in Form eines Punktesystems, diese Gesichtspunkte näher umschreiben und damit die arbeitsgerichtliche Überprüfung erleichtern.

    Das Punktesystem dient der Verobjektivierung sozialer Auswahlgesichtspunkte und ist jedenfalls für eine Vorauswahl zu kündigender Arbeitnehmer an sich geeignet (BAGE 28, 40 = AP Nr. 1 zu § 95 BetrVG 1972, mit Anm. von G. Hueck).

    Der Schutzzweck dieser Norm bedingt deshalb die Berücksichtigung von Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten sowie persönlicher Umstände des betreffenden Arbeitnehmers wie Erkrankung, Schwerbehinderteneigenschaft usw. (vgl. BAGE 28, 40 = AP Nr. 1 zu § 95 BetrVG 1972, mit Anm. von G. Hueck; BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und BAGE 43, 357 = AP Nr. 13, aaO, mit Anm. von Hoyningen-Huene).

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Hinzutreten können beispielsweise der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers oder eines Familienangehörigen, die Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt, besondere Schutzrechte, die sich aus einer Schwerbehinderung oder Schwangerschaft ergeben, auch die Einkünfte anderer Familienangehöriger (vgl. BAG 10, 323 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG 16, 149 = AP Nr. 15 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG 28, 40 = AP Nr. 1 zu § 95 BetrVG 1972 und BAG vom 12. Oktober 1979 - 7 AZR 959/77 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz 117; KR-Becker, § 1 KSchG Rz 352).

    Es ist eine Gesamtabwägung aller im Einzelfall erheblichen Umstände erforderlich (vgl. BAG 10, 323; BAG 16, 149; BAG 28, 40; Hueck, aaO, Rz 116 a; KR-Becker, aaO, Rz 353).

    Diese sind nach dem Urteil des Senates vom 11. März 1976 (BAG 28, 40 = AP Nr. 1 zu § 95 BetrVG 1972) nur dann völlig unbeachtlich, wenn sie wichtige Auswahlkriterien überhaupt nicht berücksichtigt.

  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

    Auswahlrichtlinien der Betriebspartner für betriebsbedingte Kündigungen sind von den Gerichten nur beschränkt daraufhin überprüfbar, ob sie den Wertungen des § 1 Abs. 3 KSchG entsprechen(BAGE 28, 40, 43 f. = AP Nr. 1 zu § 95 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe; BAGE 43, 357, 363 =ß AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1 der Gründe; KR-Becker, aaO, § 1 KSchG Rz 344).

    § 1 KSchG enthält insoweit zwingendes Recht, von dem zum Nachteil des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden darf (BAGE 28, 40, 44 : AP, aaO).

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

    Diese Überlegung ist bereits im Ausgangspunkt verfehlt, weil zu unterscheiden ist zwischen dem tariflichen Ausschluß oder der Einschränkung der ordentlichen Kündigung und Richtlinien über die personelle Auswahl, die in einem Tarifvertrag aufgestellt werden (vgl. dazu BAG 28, 40 = AP Nr. 1 zu § 95 BetrVG 1972; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 95 Rz 28).

    Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß Auswahlrichtlinien in dem Sinne, wie sie der Kläger dem Tarifvertrag vom 8. Mai 1974 unterstellt, unbeachtlich wären, weil sie dann allein auf das Lebensalter und beschränkt auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit abstellten, ohne die übrigen Sozialdaten zu berücksichtigen, und deswegen gegen die Grundwertung des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG verstießen (BAG 28, 40, 44 und Urteil des Senats vom 20. Oktober 1983 - 2 AZR 211/82 - AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 95 Rz 39; GK-Kraft, aaO, § 95 Rz 33 und KR-Wolf, aaO, Rz 442).

  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    Sowohl bei der Interessenabwägung nach § 1 Abs. 2 KSchG (BAGE 32, 150 [158]; KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rdn. 237) als auch für die Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG (BAGE 28, 40 ) und für die Feststellung der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 626 Abs. 1 BGB hat die Dauer der Betriebszugehörigkeit erhebliche Bedeutung.
  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 563/85

    Voraussetzungen für betriebsbedingte Druckkündigung

    Der Allgemeine Kündigungsschutz ist insofern z w i n g e n d e s Recht, als vorherige abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Arbeitnehmers unwirksam sind (BAG 28, 40 = AP Nr. 1 zu § 95 BetrVG 1972; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz 161; KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG, Rz 12 und Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band 1, § 63 Ziffer 2 S. 624).
  • LAG Düsseldorf, 25.08.2004 - 12 (3) Sa 1104/04

    Sozialauswahl, Sozialdatum, Betriebszugehörigkeit, Berücksichtigung

    Das gilt namentlich für die Regelung der Sozialauswahl (BAG, Urteil vom 14.05.1987, 2 AZR 380/86, AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, Urteil vom 11.03.1976, 2 AZR 43/75, AP Nr. 1 zu § 95 BetrVG 1972, KHzA/Isenhardt, 6.3, Rz. 382, APS/Dörner, § 1 KSchG Rz. 6, KR/Etzel, § 1 KSchG Rz. 659).
  • BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 211/82

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

    Voraussetzung ist allerdings, daß die Auswahlkriterien die Wertung des § 1 Abs. 3 Satz 1 und 2 KSchG beachten (vgl. dazu Urteil des Senats vom 11. März 1976, BAG 28, 40 = AP Nr. 1 zu § 95 BetrVG m.zust.Anm. von G. Hueck).

    Die Auswahlrichtlinien dürfen auch nicht unter Vernachlässigung aller anderen sich auf die Berücksichtigung eines einzigen Kriteriums - etwa der Betriebszugehörigkeit - beschränken (BAG 28, 40).

    Vielmehr müssen zumindest die drei Grunddaten Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltsverpflichtungen in erheblichem und ausgewogenem Maße berücksichtigt werden (vgl. zur näheren Begründung BAG 28, 40).

  • LAG Sachsen, 21.09.2000 - 6 Sa 153/00

    Betriebsbedingte Kündigung - hier: fehlerhafte Sozialauswahl

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Auswahlkriterien die Wertung des § 1 Abs. 3 Satz 1 und 2 KSchG beachten (BAG, Urteil vom 11.3.1976 - 2 AZR 43/75 -, AP Nr. 1 zu § 95 BetrVG 1972 m. zust. Anm. von G. Hueck).

    Die Auswahlrichtlinien dürfen sich auch nicht unter Vernachlässigung aller anderen auf die Berücksichtigung eines einzigen Kriteriums etwa der Betriebszugehörigkeit beschränken (BAG, Urteil vom 11.3.1976, aaO.).

    Vielmehr müssen auf der Grundlage des KSchG die 3 Grunddaten Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltsverpflichtungen in erheblichem und ausgewogenem Maße berücksichtigt werden (BAG, Urteil vom 11.3.1976, aaO.).

  • LAG Sachsen, 07.05.2015 - 6 Sa 103/14

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Auswahlkriterien die Wertung des § 1 Abs. 3 KSchG beachten (BAG, Urteil vom 11.3.1976 - 2 AZR 43/75 -, zitiert nach JURIS).
  • LAG Sachsen, 12.11.2009 - 6 Sa 322/09

    Personalübergang vom Freistaat Sachsen auf Landkreise, Kreisfreie Städte und den

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/88
  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2002 - 8 Sa 40/02

    außerordentliche Kündigung; Redakteur; Verstoß gegen Tendenzloyalität; fehlende

  • LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1989/04

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Lizensspieler Wirksamkeit des

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.01.1983 - 5 (2) Sa 455/82

    Zulässigkeit einer betriebsbedingten Kündigung während Kurzarbeit

  • LAG Thüringen, 23.11.1994 - 9 (2) Sa 2010/93

    Sozialauswahl ; Kündigung ; Mangelnder Bedarf

  • ArbG Cottbus, 17.05.2000 - 6 Ca 38/00

    Betriebsbedingten Kündigung; Rechtsunwirksamkeit wegen fehlerhafter Sozialauswahl

  • ArbG Essen, 30.08.2005 - 2 Ca 670/05
  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 232/84

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Nachwirkender Kündigungsschutz bei

  • ArbG Cottbus, 25.04.2001 - 6 Ca 3125/00

    Betriebsbedingte Kündigung; Rechtsunwirksamkeit wegen fehlerhafter Sozialauswahl;

  • BAG, 29.08.1980 - 7 AZR 291/77
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.04.1995 - 2 Sa 1126/94

    Sozialauswahl; Punkteschema; Betriebliche Belange

  • BAG, 20.04.1978 - 2 AZR 592/76
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